Kapitel 01
Die Golden BU der LV 1871 – Auf einen Blick
🏢 Das Unternehmen LV1871
- Gegründet 1871, Sitz in München
- Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit – keine Aktionäre, Gewinne bleiben im Unternehmen
- Reiner Lebensversicherer, spezialisiert auf Berufsunfähigkeit und Altersvorsorge
📋 Was ist Berufsunfähigkeit?
- BU liegt vor, wenn man den zuletzt ausgeübten Beruf zu mindestens 50 % nicht mehr ausüben kann
- Jeder 4. Berufstätige scheidet vorzeitig aus dem Erwerbsleben aus
- Häufigste Ursachen: psychische Erkrankungen, Erkrankungen des Bewegungsapparats, Krebs
- Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente reicht in den meisten Fällen nicht aus
⭐ Die Golden BU der LV1871 – Highlights
- Verzicht auf abstrakte Verweisung
- 50%-Regelung klar und eindeutig definiert
- Rückwirkende Leistung – keine starren Meldefristen
- AU-Klausel einschließbar: Leistung bereits bei Krankschreibung möglich
- Weltweiter Versicherungsschutz
- Vollständige Versicherungsbedingungen im Versicherungsschein
🔄 Flexibilität & Nachversicherung der Golden BU
- Nachversicherungsgarantie bei Lebensereignissen (Heirat, Geburt, Immobilienkauf, Gehaltserhöhung) – ohne neue Risiko- und Gesundheitsprüfung
- Ereignisunabhängige Nachversicherung alle 3 Jahre bis Alter 50
- Karrieregarantie für Angestellte bei Gehaltserhöhung von mind. 5 % – bis zum Doppelten der Nachversicherung-Obergrenze
- Für Selbstständige bei einer stabilen Gewinnsteigerung der letzten 3 Jahre bis zu 10% Erhöhung möglich
- Umfangreiche Zukunftsgarantie für Schüler, Studenten und junge Leute (Schüler, Azubis und Studenten): Ausschlüsse nach Berufseinstieg neu bewertbar
- Meister- & Technikergarantie bei Weiterqualifizierung
- Nachversicherung bis zu 4000 € monatlich (berufsabhängig), mit Karrieregarantie bis 8000 €
💶 Beiträge & Einstufung der Berufsunfähigkeitsversicherung der LV1871
- Beitragshöhe abhängig von: Alter, Beruf, Rentenhöhe, Laufzeit, Gesundheitszustand, Rauchverhalten und Freizeitrisiken
- Berufe werden in Risikogruppen eingeteilt – Büroberufe deutlich günstiger als körperliche Berufe
- Dynamikform „Vorjahressumme“ und „Vorjahresbeitrags“ – einzigartig am Markt, höherer Wirkungsgrad als Standarddynamik
- Beitragsdynamik bis 5 % möglich (im Standardantrag)
✅ Leistungsregulierung der Golden BU der LV1871
- Überdurchschnittlich hohe Leistungsquote
- Schnelle und strukturierte Leistungsprüfung
- Anerkannte BU-Rente wird nicht leichtfertig wieder entzogen
🩺 Gesundheitsprüfung bei der Berufsunfähigkeitsversicherung der LV1871
- Dynamischer Fragenkatalog – individuell nach Alter, Beruf und Rentenhöhe
- Abfragezeiträume: 6 Monate (unbehandelte Beschwerden) · 5 Jahre (Behandlungen) · 10 Jahre (Operationen) · zeitlich unbegrenzt (Krebs)
- Nicht anzugeben: Erkältungen, Zahnarzt, Schwangerschaft, Impfungen
- Vorerkrankungen ≠ automatische Ablehnung
🎓 Vereinfachte Risikoprüfung der LV1871 Berufsunfähigkeitsversicherung
- Verfügbar bis zum vollendeten 34. Lebensjahr
- Nur 9 Kernfragen statt bis zu 24 im Standardantrag
- Für: Gymnasiasten, Studierende, Berufseinsteiger, MINT, Akademiker, Kammerberufe
- Max. BU-Rente: 1.500 € allgemein · bis 2.500 € für MINT & Kammerberufe
- „Ja“-Antworten seit 2023 erlaubt – individuelle Prüfung statt Pauschalablehnung
- Beitragsdynamik bis 5 % möglich (ausgenommen Schüler, Studenten, Azubis)
👥 Zielgruppen der Berufsunfähigkeitsversicherung der LV1871
- Schüler (Gymnasium): ab 6 Jahren, vereinfachte Fragen, Zukunftsgarantie
- Studierende: günstige Einstiegsbeiträge, hohe Nachversicherungsgrenzen, Zukunftsgarantie
- Berufseinsteiger unter 35: U35-Aktion mit reduzierten Gesundheitsfragen
- MINT & Ingenieure: bis 2.500 € in der Aktion im Rahmen der vereinfachten Risikoprüfung, hohe Nachversicherungsgrenzen
- Kammerberufe (Ärzte, Anwälte, Architekten etc.): im Marktvergleich günstige Prämien
- Hausfrauen/-männer & Beamte: erhöhte Abschlussgrenzen seit 2026
🆕 Update Januar 2026 Berufsunfähigkeitsversicherung der LV1871
- Höhere Nachversicherungsgrenzen – neues, übersichtliches Clustersystem
- Prämienreduktion um ca. 5 % für Kammerberufe & MINT-Studenten sowie Fachrichtungen späterer Kammerberufe, bis ca. 10 % für einige Ärzte & Architekten
- Versorgungswerk-Anrechnung erst ab 60.000 € Jahresrente
- Höhere Abschlussgrenzen für Schüler, Azubis, Studenten, Beamte & Hausfrauen/-männer
- 5 % Dynamik jetzt auch in der vereinfachten Risikoprüfung möglich (Ausnahme Schüler, Azubis, Studenten)
Kapitel 02
Warum ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung sinnvoll?
Die eigene Arbeitskraft ist das wertvollste Kapital, das die meisten Menschen besitzen. Wer 40 Jahre lang ein durchschnittliches Gehalt verdient, erwirtschaftet im Laufe seines Berufslebens ein Humankapital von mehreren Millionen Euro. Was passiert, wenn dieses Kapital plötzlich wegfällt?
Genau hier setzt die Berufsunfähigkeitsversicherung an.
Berufsunfähigkeit trifft mehr Menschen als gedacht
Viele unterschätzen das eigene Risiko – dabei sind die Zahlen eindeutig: Laut einer Berechnung der Vereinigung der deutschen Versicherungsmathematiker (DAV) hat eine heute 30-jährige Frau eine statistische Wahrscheinlichkeit von 26 Prozent, im Laufe ihres Berufslebens berufsunfähig zu werden. Bei Männern liegt die Wahrscheinlichkeit in einer vergleichbaren Größenordnung.
Berufsunfähigkeit ist dabei längst kein Schicksal, das nur körperlich arbeitende Menschen trifft. Die häufigsten Ursachen laut der BU-Leistungspraxisstudie 2025 von Franke & Bornberg sowie dem M&M BU-Rating 2025 von Morgen & Morgen:
| Ursache | Anteil |
|---|---|
| Psychische Erkrankungen (Depressionen, Burnout, Angststörungen) | ~29 % |
| Erkrankungen des Skelett- & Bewegungsapparates | ~18 % |
| Krebs & bösartige Geschwulste | ~18 % |
| Unfälle | ~9 % |
| Sonstige Erkrankungen | ~26 % |
Quelle: Morgen & Morgen, M&M BU-Rating 2025; Franke & Bornberg, BU-Leistungspraxisstudie 2025

Besonders auffällig ist, dass sich der Anteil psychischer Erkrankungen in den vergangenen 15 Jahren mehr als verdoppelt hat. Laut GDV (Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft) lag er vor 2010 noch bei rund 20 Prozent – heute ist er mit ~29 Prozent die mit Abstand häufigste Einzelursachen; andere Statistiken zeigen sogar, dass circa 40 Prozent der Fälle ihre Ursache in psychischen Erkrankungen haben. Die WHO hat Burnout zwischenzeitlich offiziell als Krankheit anerkannt, was die gesellschaftliche Relevanz dieses Trends unterstreicht.
Was leistet der Staat im Ernstfall?
Wer auf staatliche Absicherung hofft, wird enttäuscht. Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente – geregelt im SGB VI – greift in vollem Umfang erst dann, wenn jemand weniger als drei Stunden täglich irgendeiner Tätigkeit nachgehen kann, unabhängig vom erlernten Beruf. Im Leistungsfall beträgt sie laut GDV in der Regel weniger als ein Drittel des letzten Bruttogehalts. Für die meisten Menschen reicht das bei weitem nicht aus, um den gewohnten Lebensstandard zu halten.

Die private BU-Versicherung schließt diese Lücke
Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung leistet bereits, wenn der Versicherte zu mindestens 50 Prozent für einen Prognosezeitraum von mindestens 6 Monate außerstande ist, seinen zuletzt ausgeübten Beruf auszuüben – unabhängig davon, ob er theoretisch noch eine andere Tätigkeit aufnehmen könnte. Sie sichert das Einkommen, schützt den Lebensstandard und bewahrt vor einem finanziellen Absturz in einem der verletzlichsten Momente des Lebens.
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung sorgt dafür, dass im Falle mentale und gesundheitlicher Ausnahmesituation finanzielle Sicherheit besteht.
Fazit: Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist keine Frage des Berufs oder des Alters – sie ist eine der wichtigsten Versicherungen überhaupt. Und die Qualität des Anbieters entscheidet darüber, ob man im Ernstfall wirklich abgesichert ist.
Quellen:
- Vereinigung der deutschen Versicherungsmathematiker (DAV) – Berufsunfähigkeitsstatistik
- Franke & Bornberg – BU-Leistungspraxisstudie 2025
- Morgen & Morgen – M&M BU-Rating 2025
- Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) – Statistisches Taschenbuch 2024
- Sozialgesetzbuch VI (SGB VI) – Erwerbsminderungsrente
Kapitel 03
Die LV1871 als Unternehmen – Geschichte und Positionierung am Markt
Gründung 1871: Von der Begräbniskasse zum Lebensversicherer
Das Gründungsjahr lässt sich leicht erraten – es steckt im Firmennamen. Am 24. Mai 1871 gründeten Münchener Bürger im Gasthaus „Zur Neuen Welt“ in der Blumenstraße den Christkatholischen Begräbniß-Verein (zeitgenössische Rechtschreibung). Das Ziel war schlicht: Jedem Mitglied eine würdige Bestattung zu ermöglichen. Die Mitgliedschaft war seinerzeit an den römisch-katholischen Glauben geknüpft – eine Voraussetzung, die heute naturgemäß längst der Geschichte angehört.
Aus dieser Selbsthilfeeinrichtung entstand über Jahrzehnte eines der solidesten Lebensversicherungsunternehmen Deutschlands:
| Jahr | Meilenstein |
|---|---|
| 1871 | Gründung als Christkatholischer Begräbniß-Verein in München |
| 1904 | Umwandlung in einen kleinen Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (VVaG) |
| 1929 | Aufnahme des Lebensversicherungsgeschäfts; erste Immobilieninvestitionen |
| 1954 | Erstmals über 1 Million Verträge im Bestand |
| 1969 | Umbenennung in Lebensversicherung von 1871 a. G. München |
| 1993 | Einführung der selbstständigen Berufsunfähigkeitsversicherung |
| 1995 | Gründung der Tochtergesellschaft Delta Direkt (Risikolebensversicherung) |
| 1997 | Markteinführung der Golden BU |
| 2005 | Erstes Fitch-Rating A+ (Ausblick stabil) |
| 2010 | Versicherungsbestand überschreitet 20-Milliarden-Euro-Marke |
Quelle: LV1871 Unternehmensgeschichte (lv1871.de); Wikipedia – LV 1871
Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit – Kundenfokus statt Aktionärsrendite
Seit Anfang des 20. Jahrhunderts firmiert die LV1871 als Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (VVaG) – und hat diese Rechtsform bis heute beibehalten. Das hat eine wesentliche Konsequen, denn das Unternehmen ist weder Aktionären noch externen Investoren verpflichtet, sondern ausschließlich seinen versicherten Kunden. Gerade bei langfristigen Verträgen wie einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist das ein bedeutsames Qualitätsmerkmal.
Klare Spezialisierung statt Vollsortiment
Die LV1871 hat sich bewusst gegen das Modell des Allround-Versicherers entschieden. Produkte aus der Sach- oder Krankenversicherung – KFZ, Haftpflicht, Hausrat, PKV – sucht man hier vergeblich. Man ist und bleibt ein reiner Lebensversicherer, mit klarem Fokus auf:
- Berufsunfähigkeitsversicherung (Kernkompetenz: Golden BU)
- Fondsgebundene Rentenversicherungen (private Vorsorge, bAV, Basisrente)
- Risikolebensversicherung (seit 2022 auch direkt über die LV1871; zuvor und weiterhin über die 100%ige Tochter Delta Direkt)
- Sterbegeldversicherung (aus Traditionsgründen weiterhin im Angebot)
Die Delta Direkt – Tochterunternehmen in der Risikolebensversicherung
Seit 1995 gehört die Delta Direkt als 100%ige Tochtergesellschaft zur LV1871-Gruppe. Sie ist auf die Risikolebensversicherung spezialisiert und gilt in der Branche als eine der besten Adressen in der Todesfallabsicherung. Seit dem 1. Januar 2022 bietet die LV1871 zudem dieselben Risikolebentarife auch unter dem eigenen Markennamen an. Ob die Delta Direkt langfristig in die Muttergesellschaft aufgeht, bleibt offen – aus Markenperspektive würde eine Konsolidierung auf eine Marke Sinn ergeben.
Vertrieb ausschließlich über unabhängige Vermittler
Die LV1871 betreibt keinen eigenen Außendienst und keine Agenturen. Sämtliche Produkte werden ausschließlich über freie, unabhängige Versicherungsvermittler und Makler vertrieben. Das hat einen entscheidenden Effekt: Ein Unternehmen ohne eigenen Vertrieb kann es sich schlicht nicht leisten, mittelmäßige Produkte oder schlechten Service anzubieten – denn kein unabhängiger Makler ist verpflichtet, die LV1871 zu empfehlen.
Aktuelle Marktposition: Stabil und wachstumsstark
Im Geschäftsjahr 2024 hat die LV1871 ihre Marktstellung weiter ausgebaut:
- Beitragssumme Neugeschäft: 2,3 Mrd. Euro (+6,9 %)
- Gebuchte Bruttobeiträge: 708,1 Mio. Euro (+4,5 %)
- BU-Anteil am Neugeschäft: 33,3 % der Beitragssumme
- Solvenzquote: über 400 % – eine der höchsten unter deutschen Lebensversicherern
- Fitch-Rating: A+ (Ausblick stabil, seit 2005 kontinuierlich bestätigt)
- Mitarbeiter: rund 550 am Standort München
Quelle: Versicherungsbote – LV1871 Geschäftsjahr 2024, Mai 2025; Fitch Ratings 2024
Zugleich bleibt hier zu erwähnen, dass Kennzahlen immer nur eine Momentaufnahme darstellen und nie eine Garantie für die Zukunft sind.
Fazit: Die LV1871 ist ein bewusst spezialisiertes, finanziell außergewöhnlich stabiles Unternehmen, das auf Massenvertrieb und Marktpräsenz zugunsten von Produktqualität und Kundenfokus verzichtet. Wer die Golden BU kennt, kennt sie meist durch eine echte Empfehlung – und das ist kein schlechtes Zeichen.
Quellen:
- LV1871 – Unternehmensgeschichte (lv1871.de/unternehmen/geschichte)
- Versicherungsbote – „LV1871 legt bei Beiträgen zu“, Mai 2025
- Fitch Ratings – IFS-Rating LV1871, A+ Ausblick stabil, 2024
- Wikipedia – LV 1871
Kapitel 04
Die Tarifstruktur und Leistungen der Golden BU im Überblick – was kann die Berufsunfähigkeitsversicherung der LV1871?
Wer seinen zuletzt ausgeübten Beruf aufgrund von Krankheit, Unfall oder körperlichem Kräfteverfall voraussichtlich dauerhaft zu mindestens 50 Prozent nicht mehr ausüben kann, erhält eine monatliche Berufsunfähigkeitsrente – und ist gleichzeitig von der weiteren Beitragszahlung befreit.
Das Produktportfolio der Berufsunfähigkeitsversicherung der LV1871: Vier Tarifvarianten
Die Golden BU ist modular aufgebaut und in vier Varianten erhältlich, die auf unterschiedliche Lebenssituationen und Bedürfnisse zugeschnitten sind:
| Tarif | Beschreibung | Für wen geeignet |
|---|---|---|
| Golden BU | Klassische selbstständige BU mit konstantem Beitrag über die gesamte Laufzeit | Berufstätige, die verlässliche Beitragsplanung wünschen |
| Golden BU Start | Voller BU-Schutz mit reduzierten Beiträgen in den ersten 10 Jahren | Berufseinsteiger & junge Leute bis 27 Jahre |
| Performer Golden BU | BU-Schutz kombiniert mit Fondssparen – Überschüsse werden in Fonds investiert | Kunden, die Absicherung und Vermögensaufbau verbinden möchten |
| Golden BU Vorsorgeschutz | Übernimmt im BU-Fall die Beiträge für Altersvorsorge und/oder PKV (bis 250 €/Monat) – ohne Gesundheitsfragen, dafür mit 3 Jahren Wartezeit | Kunden, die bestehende Vorsorgeverträge absichern möchten |
Quelle: LV1871 – Produktübersicht Golden BU (lv1871.de)
Standardleistungen im Überblick – Was kann die Golden BU der LV1871
Alle Tarifvarianten der Golden BU teilen folgendes Kern-Leistungspaket:
- Monatliche BU-Rente ab 50 % Berufsunfähigkeit für mindestens 6 Monate im zuletzt ausgeübten Beruf
- Beitragsbefreiung im Leistungsfall – die Beitragszahlung entfällt vollständig
- Lebenslange Pflegerente ohne Mehrbeitrag: Wer mindestens 10 Jahre vor Vertragsende dauerhaft pflegebedürftig wird, erhält die BU-Rente ein Leben lang weitergezahlt – Voraussetzung ist eine Vertragslaufzeit bis mindestens Endalter 60
- Schnelle Leistung bei schwerer Krankheit: Bei definierten Diagnosen genügt ein vereinfachter Facharztattest – die Leistungsentscheidung erfolgt innerhalb von 5 Arbeitstagen, die Zahlung erfolgt für 18 Monate (Ausnahme nur Tod der VP oder Vertragsende)
- Wiedereingliederungshilfe: Finanzielle Unterstützung in Höhe von 6 Monatsrenten bei Umschulung oder Neustart im Berufsleben
- Umorganisationshilfe für Selbstständige: Einmalige Zahlung von 6 Monatsrenten zur Neuorganisation des Betriebs
- Beteiligung an Reha-Kosten: Bis zu 3 × 550 Euro bei ärztlich verordneten Rehabilitationsmaßnahmen
- Beitragsgarantie bei Berufswechsel: Kein Beitragszuschlag und keine Nachmeldepflicht bei Wechsel in einen risikoreichen Beruf
Optionale Bausteine der Berufsunfähigkeitsversicherung der LV1871
Die Golden BU lässt sich durch zwei wesentliche Bausteine individuell erweitern:
- AU-Baustein (Arbeitsunfähigkeitsklausel / „Gelber Schein“) Zahlt die vereinbarte Rente bereits bei längerer Krankschreibung von mindestens 6 Monaten – auch wenn noch keine Berufsunfähigkeit festgestellt wurde. Leistet bis zu 36 Monaten bei ununterbrochener Arbeitsunfähigkeit. Arbeitsunfähigkeit. Die Befreiung der Beitragszahlung erfolgt bei AU bereits nach der 6. Woche ununterbrochener Arbeitsunfähigkeit.
- Pflegepaket Bestehend aus drei Komponenten: Pflegebasisschutz (lebenslange Pflegerente zusätzlich zur BU-Rente), Pflege-Plus-Option (Anschluss-Pflegerentenversicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung) und Pflegebeitragsbefreiung im BU-Fall.
Vereinfachte Risikoprüfung & früher Einstieg möglich in der Golden BU
Die LV1871 bietet für Personen bis zu einem Eintrittsalter von 35 Jahren eine vereinfachte Risikoprüfung mit wenigen Gesundheitsfragen an. Für Schüler ist eine Absicherung bereits ab dem 6. Lebensjahr möglich – zu günstigen Einstiegsbeiträgen und mit vorteilhafter Berufseinstufung, die das gesamte Berufsleben erhalten bleibt. Näheres hierzu später bei den Gesundheitsfragen.
Kapitel 05
Für welche Zielgruppen eignet sich die Berufsunfähigkeitsversicherung der LV1871?
Schüler & Kinder ab 6 Jahren
Die LV1871 war der erste Versicherer in Deutschland, der eine vollwertige Berufsunfähigkeitsversicherung bereits ab dem 6. Lebensjahr in Kombination mit der Einschulung angeboten hat. Das ist kein Marketinggag, sondern hat einen handfesten Vorteil. Kinder schließen zu einem Zeitpunkt ab, an dem die Gesundheitshistorie noch weitgehend unbelastet ist – und sichern sich dauerhaft günstige Beiträge sowie eine vorteilhafte Berufseinstufung, die das gesamte Berufsleben erhalten bleibt.
Für Schüler gilt eine vereinfachte, altersgerechte Risikoprüfung mit wenigen Gesundheitsfragen. Die Zukunftsgarantie erlaubt es, den Schutz bei Schulwechsel, Eintritt in die gymnasiale Oberstufe oder Berufsbeginn ohne erneute Risikoprüfung anzupassen – ohne Beitragserhöhungsrisiko.

Quelle: LV1871 Kundenbroschüre – Golden BU für Schüler Kundeninfo
Mit dem Tarifupdate zum Jahreswechsel 2026 hat die LV1871 in der Golden BU die Grenzen für Schüler und Studenten nochmals angehoben, folgende Summen sind nun versicherbar:

Studenten & Auszubildende in der Golden BU der LV1871
Für Studenten und Auszubildende ist ein früher Abschluss aus zwei Gründen besonders sinnvoll: oftmals niedrigere Beiträge und insbesondere eine meist noch unbelastete Gesundheitshistorie. Die Zukunftsgarantie der LV1871 stellt sicher, dass beispielsweise nach dem Studien- oder Ausbildungsabschluss sowohl die Berufseinstufung als auch die Obergrenze für Nachversicherungen überprüft und angepasst werden können – ohne erneute Risiko- und Gesundheitsprüfung.
Zusätzlich kann zum Berufseintritt (Voraussetzung abgeschlossene Berufsausbildung) die versicherte BU-Rente um bis zu 150 Prozent erhöht werden, um sie an das tatsächliche Einkommen anzupassen. Auch hier wurde die versicherbare Monatsrente mit dem Frühjahrs-Update nach oben hin angepasst:

Berufseinsteiger bis 35 Jahre in der Berufsunfähigkeitsversicherung der LV1871
Wer noch keine 35 Jahre alt ist, profitiert von der vereinfachten Risikoprüfung der LV1871. Für eine Vielzahl von Berufen – darunter kaufmännische Berufe, Akademiker und Gymnasialschüler – ist der Abschluss mit nur wenigen Gesundheitsfragen möglich. Das senkt die Hürde für den Einstieg erheblich. Näheres hierzu unter dem Punkt Gesundheitsfragen und vereinfachte Gesundheitsfragen.
Angestellte & Akademiker – insbesondere MINT-Berufe in der Berufsunfähigkeitsversicherung der LV1871
Für karriereorientierte Angestellte, Ingenieure, Ärzte und Akademiker bietet die Golden BU ein besonders passgenaues Paket. Die Karrieregarantie erlaubt es, den BU-Schutz auch dann weiter zu erhöhen, wenn die reguläre Nachversicherungsgrenze bereits ausgeschöpft ist – bei Gehaltserhöhungen von mehr als 5 Prozent proportional zur Gehaltserhöhung, bis zur doppelten Nachversicherungsobergrenze.
Darüber hinaus gilt: Ein Berufswechsel – selbst in eine risikoreichere Tätigkeit – führt zu keiner nachträglichen Beitragserhöhung. Der einmal vereinbarte Beitrag bleibt garantiert, da es keine Obliegenheit zur Nachmeldung eines Tätigkeitswechsels gibt.

Quelle: LV1871 Kundenbroschüre – Golden BU für Mint-Berufe Kundeninfo
Selbstständige & Freiberufler in der Berufsunfähigkeitsversicherung der LV1871
Berufsunfähigkeit trifft Selbstständige oft besonders hart, weil neben dem persönlichen Einkommensausfall auch betriebliche Strukturen gefährdet sind. Die LV1871 trägt dem mit zwei spezifischen Leistungen Rechnung:
- Umorganisationshilfe: Einmalige Zahlung von 6 Monatsrenten zur Neuorganisation des Betriebs
- Karrieregarantie für Selbstständige: Erhöhung der BU-Rente um bis zu 10 Prozent bei nachgewiesener stabiler Gewinnsteigerung – ohne erneute Risikoprüfung
Auch der Golden BU Vorsorgeschutz ist für Selbstständige relevant, die ihre Altersvorsorgebeiträge oder PKV-Beiträge im BU-Fall abgesichert wissen möchten.
Handwerker, Meister & Techniker in der Berufsunfähigkeitsversicherung der LV1871
Mit der Meister- und Technikergarantie adressiert die LV1871 gezielt Fachkräfte aus Handwerk und Industrie. Handwerker, Meister und Techniker erhalten damit zusätzliche Flexibilität bei der Vertragsgestaltung – ein klares Signal, dass die Golden BU auch für körperlich tätige Berufsgruppen konzipiert wurde, nicht nur für Büroangestellte und Akademiker. Hier stimmt in Summe das Preis-Leistungsverhältnis.

Quelle: LV1871 Kundenbroschüre – Golden BU für Handwerker Kundeninfo
Golden BU der LV1871 auf einen Blick: Für wen lohnt sich die Berufsunfähigkeitsversicherung der LV1871 besonders?
| Zielgruppe Golden BU | Relevante Besonderheit Golden BU |
|---|---|
| Kinder & Schüler ab 6 J. | Früher Einstieg, günstige Beiträge, Zukunftsgarantie, Sichern des Gesundheitszustandes |
| Studenten & Azubis | Zukunftsgarantie, insbesondere BU-Renten-Erhöhung bis 150 % bei Berufseintritt |
| Berufseinsteiger bis 35 J. | Vereinfachte Risikoprüfung, wenige Gesundheitsfragen mit adäquaten Absicherungshöhen möglich. |
| Angestellte & Akademiker | Karrieregarantie, Beitragsgarantie bei Berufswechsel |
| Selbstständige & Freiberufler | Umorganisationshilfe, Karrieregarantie für Selbstständige |
| Handwerker, Meister & Techniker | Meister- und Technikergarantie |
| Teilzeitbeschäftigte | Eine der besten Teilzeitklauseln am Markt |
Kapitel 06
Die Golden BU – die Berufsunfähigkeitsversicherung der LV1871 im Detail
Die Golden BU der LV1871 trägt ihren Namen zu Recht. Wer ins Kleingedruckte schaut, findet ein Bedingungswerk, das in nahezu jeder Kategorie zur Spitzengruppe am deutschen BU-Markt gehört. Dieses Kapitel geht tiefer: Wie genau funktionieren die einzelnen Regelungen? Wo glänzt der Tarif, und wo gibt es ehrliche Einschränkungen?
Wann liegt Berufsunfähigkeit vor? – Die klare Definition der Golden BU der LV1871
Bevor man die Leistungen der Golden BU beurteilen kann, muss man verstehen, unter welchen Voraussetzungen der Versicherungsfall überhaupt eintritt. Die LV1871 regelt dies in § 2 der Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) klar und unmissverständlich:

Quelle: LV1871 – AVB Golden BU, § 2 Abs. 1a

Was bedeutet das konkret?
Diese Definition enthält vier entscheidende Bausteine, die zusammen das Leistungsversprechen definieren:
1. Ursache: Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfall (auch altersentsprechend). Der Leistungsfall kann durch jede Form von gesundheitlicher Beeinträchtigung ausgelöst werden – also nicht nur durch Unfall, sondern auch durch chronische Erkrankungen, psychische Erkrankungen oder den altersbedingten Abbau körperlicher Kräfte. Die Ursache muss ärztlich nachgewiesen sein, aber sie muss nicht einer bestimmten Kategorie angehören.
2. Maßstab: Der zuletzt ausgeübte Beruf – konkret und vollständig entscheidend ist ausschließlich der Beruf, den die versicherte Person zuletzt tatsächlich ausgeübt hat – und zwar so, wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung gestaltet war. Eine Umorganisation des Berufsbildes oder eine Verlagerung auf „leichtere“ Tätigkeiten durch den Versicherer ist damit nicht zulässig. Wer als Chirurg operiert hat, wird an der Fähigkeit zur Operation gemessen – nicht an der Fähigkeit, theoretisch Verwaltungsaufgaben zu übernehmen.
3. 50%-Schwelle: Mindestens 50 Prozent Einschränkung Die versicherte Person muss ihren Beruf zu mindestens 50 Prozent nicht mehr ausüben können.
4. Zeitrahmen: 6 Monate – vorausschauend oder rückwirkend; die Einschränkung muss entweder voraussichtlich mindestens sechs Monate andauern (Prognosezeitraum) oder sie muss bereits sechs Monate tatsächlich bestanden haben (retrospektiver Ansatz). Entscheidend: Die Berufsunfähigkeit gilt rückwirkend ab dem ersten Tag dieses Sechsmonatszeitraums als eingetreten – nicht erst nach Ablauf der sechs Monate. Das verhindert, dass Leistungsansprüche verloren gehen.
5. Verzicht auf abstrakte Verweisung – ausdrücklich in den Bedingungen Die LV1871 hält den Verzicht auf die abstrakte Verweisung nicht nur im Marketing, sondern ausdrücklich im Vertragstext fest. Das ist rechtlich bindend: Der Versicherer kann die Leistung nicht mit dem Argument verweigern, die versicherte Person könnte theoretisch irgendeine andere Tätigkeit ausüben. Es gilt immer nur der zuletzt ausgeübte Beruf.
Die Leistungsdefinition der LV1871 ist klar, kundenfreundlich und ohne versteckte Einschränkungen formuliert. Der rückwirkende Leistungsbeginn ab dem ersten Tag des Sechsmonatszeitraums und der ausdrückliche Verzicht auf die abstrakte Verweisung im Vertragstext sind dabei besonders hervorzuheben – sie unterscheiden gute von schlechten BU-Bedingungen.
Exkurs abstrakte und konkrete Verweisung
Konkrete und abstrakte Verweisung – der Unterschied
In den Bedingungen einer Berufsunfähigkeitsversicherung spielt die sogenannte Verweisung eine wichtige Rolle. Sie bestimmt, ob und wann ein Versicherer trotz gesundheitlicher Einschränkungen Leistungen verweigern oder reduzieren darf. Dabei unterscheidet man zwei Formen: die konkrete und die abstrakte Verweisung.
Abstrakte Verweisung:
Bei einer abstrakten Verweisung darf der Versicherer die Leistung ablehnen, wenn die versicherte Person theoretisch noch in der Lage wäre, eine andere Tätigkeit auszuüben, unabhängig ihrer Ausbildung, Erfahrung und bisherigen Lebensstellung – selbst wenn sie diese Tätigkeit tatsächlich gar nicht ausübt. Das bedeutet: Auch wenn jemand faktisch nicht mehr arbeitet, kann die Versicherung argumentieren, dass er noch „verweisbar“ ist, weil eine andere denkbare Tätigkeit gesundheitlich zumutbar wäre. Moderne Berufsunfähigkeitsversicherungen verzichten in der Regel auf diese abstrakte Verweisung, um einen realitätsnäheren Schutz zu gewährleisten. Wie bereits erwähnt, verzichtet die LV1871 auf eine abstrakte Verweisung.
Konkrete Verweisung:
Bei der konkreten Verweisung prüft der Versicherer, ob die versicherte Person tatsächlich eine andere Tätigkeit aufgenommen hat, die ihrer bisherigen Lebensstellung, Ausbildung und Erfahrung entspricht und bei der sie ca. 80% ihres vorherigen Einkommens erzielt. Nur wenn dies der Fall ist, kann die Leistung verweigert oder eingestellt werden. Entscheidend ist also die tatsächliche berufliche Veränderung – nicht eine theoretische Möglichkeit. Ein Verzicht auf die konkrete Verweisung bedeutet daher, dass der Versicherte die BU-Rente weiter erhält, selbst wenn er in einem anderen Beruf aus eigener Entscheidung mit vergleichgbarer Lebensstellung wieder arbeitet. Auf die konkrete Verweisung verzichtet die LV1871 – wie marktüblich – nicht. Dies ist insofern aber auch absolut in Ordnung, da dies eine eigene, proaktive Entscheidung der versicherten Person war, einen neuen Beruf auszuüben.
Nachversicherungsgarantie der Golden BU der LV1871 – Schutz, der mitwächst
Die LV1871 regelt dies in § 7 der AVB mit einem klaren und kundenfreundlichen Rahmen.
Die grundlegenden Spielregeln der Nachversicherung:
- Die Erhöhung erfolgt auf Basis der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses festgelegten Rechnungsgrundlagen – der Beitrag für die Erhöhung wird also nicht nach aktuellen, möglicherweise teureren Konditionen berechnet.
- Medizinische Risiken, Hobbys und Freizeitaktivitäten werden im Rahmen der Nachversicherung nicht überprüft. Zwischenzeitlich aufgetretene Erkrankungen oder neu aufgenommene Aktivitäten können zu keiner Beitragserhöhung führen.
- Geprüft wird lediglich die finanzielle Angemessenheit der Erhöhung.
- Es gibt je nach Beruf individuelle Obergrenzen für die Nachversicherung
Quelle: LV1871 – AVB Golden BU, § 7, Stand 03/2026
Ereignisabhängige Nachversicherung
Das Recht auf Nachversicherung kann beim Eintritt definierter Lebensereignisse ausgeübt werden – jeweils innerhalb von zwölf Monaten nach dem jeweiligen Ereignis. Das Ereignis muss während der Versicherungsdauer eingetreten sein.
Die LV1871 listet in § 7 Abs. 1a folgende Auslöser abschließend auf:
| # | Auslösendes Ereignis | Hinweis |
|---|---|---|
| 1 | Heirat | – |
| 2 | Scheidung oder Aufhebung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft | – |
| 3 | Geburt oder Adoption eines Kindes | – |
| 4 | Wiederaufnahme der Berufstätigkeit nach Elternzeit (Voll- oder Teilzeit) | Nicht möglich, wenn bereits wegen Geburt/Adoption erhöht wurde |
| 5 | Tod des erwerbstätigen Ehe-/Lebenspartners | – |
| 6 | Hausbau oder Erwerb von selbst genutztem Wohneigentum | Darlehen ≥ 100.000 Euro erforderlich |
| 7 | Modernisierung/Renovierung einer selbst genutzten Immobilie | Darlehen ≥ 50.000 Euro erforderlich |
| 8 | Abschluss einer beruflichen Weiterqualifizierung zum kaufmännischen Fach-/Betriebswirt | Ausübung einer entsprechenden Tätigkeit erforderlich |
| 9 | Abschluss einer akademischen Weiterqualifizierung (Master, Promotion, Facharztausbildung) | Voraussetzung: bereits akademischer Abschluss; entsprechende Berufstätigkeit |
| 10 | Erteilung von Prokura | – |
| 11 | Gehaltserhöhung um mindestens 10 % aus nicht selbstständiger Tätigkeit | – |
| 12 | Wechsel von Teilzeit/befristet in unbefristete Vollzeitstelle | Vorheriges Arbeitsverhältnis muss mind. 1 Jahr bestanden haben |
| 13 | Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit in einem freien Beruf | Gilt für: Arzt, Apotheker, Architekt, Beratender Ingenieur, Notar, Patentanwalt, Psychotherapeut, Rechtsanwalt, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer – Kammermitgliedschaft erforderlich |
| 14 | Stabile Gewinnsteigerung bei Selbstständigen | Gemäß § 10 Abs. 2a AVB |
| 15 | Erstmaliges Überschreiten der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) mit dem Jahresgehalt | Maßgeblich: BBG der allgemeinen Rentenversicherung am Arbeitsort |
| 16 | Wegfall oder Reduzierung von BU-Ansprüchen aus der betrieblichen Altersversorgung | – |
Quelle: LV1871 – AVB Golden BU, § 7 Abs. 1a, Stand 02/2025
Die Breite dieser Liste ist bemerkenswert: Die LV1871 erkennt nicht nur klassische Lebensereignisse wie Heirat und Geburt an, sondern auch berufliche Entwicklungen wie Prokura, Gehaltserhöhungen, Wechsel in die Selbstständigkeit und akademische Weiterbildungen.
Ereignisunabhängige Nachversicherung der Berufsunfähigkeitsversicherung der LV1871
Auch ohne das Eintreten eines der oben genannten Ereignisse kann die BU-Rente erhöht werden – alle drei Jahre bis zum Alter von 50 Jahren um 250 Euro monatlich, ohne jede Begründung.
Voraussetzungen (§ 7 Abs. 1b):
- In den letzten drei Jahren darf keine ereignisabhängige oder ereignisunabhängige Nachversicherung für diesen oder einen anderen LV1871-Vertrag der versicherten Person stattgefunden haben.
- Die anlasslose Nachversicherung darf nicht gleichzeitig mit einer ereignisabhängigen Nachversicherung beantragt werden.
Wichtig – Wartezeit bei Krankheitsursachen: Ab Beginn jeder ereignisunabhängigen Nachversicherung gilt eine Wartezeit von drei Jahren. Tritt innerhalb dieser Wartezeit ein Leistungsfall aufgrund von Berufsunfähigkeit oder Arbeitsunfähigkeit ein, wird aus dieser spezifischen Erhöhung keine Leistung erbracht – die übrigen Vertragsbestandteile bleiben davon unberührt. Die bis zum Leistungsfall für die Erhöhung gezahlten Beiträge werden erstattet.
Ausnahme: Wurde der Leistungsfall ausschließlich durch einen Unfall verursacht, der während der Wartezeit eingetreten ist, leistet die LV1871 vollumfänglich – auch aus der neu hinzugekommenen Erhöhung.
Fazit: Die Nachversicherungsgarantie der Golden BU gehört mit ihren umfangreichen definierten Auslöseereignissen, der anlasslosen Dreijahresmöglichkeit und dem vollständigen Verzicht auf erneute Gesundheitsprüfung zu den umfassendsten am deutschen Markt. Entscheidend: Zwischenzeitliche Erkrankungen oder neue Hobbys spielen keinerlei Rolle – der einmal gesicherte Zugang bleibt dauerhaft erhalten.
Karrieregarantie der Golden BU der LV1871 – Wenn die Obergrenze der Nachversicherung erreicht ist
Sobald die reguläre Nachversicherungsgrenze ausgeschöpft ist, greift die Karrieregarantie – die Möglichkeit, die Grenze zu verdoppeln:

Für Angestellte: Bei Gehaltserhöhungen von mehr als 5 % darf die BU-Rente um denselben Prozentsatz erhöht werden – bis zur doppelten Nachversicherungsgrenze. Das macht die Karrieregarantie für Angestellte mit wachsendem Einkommen zu einem echten Mehrwert.

Für Selbstständige sind die Anforderungen sind deutlich höher. Selbstständige sollten daher lieber von Beginn an eine ausreichend hohe BU-Rente vereinbaren.
Verlängerungsgarantie in der Golden BU der LV1871 – Schutz bei steigendem Rentenalter

Die Verlängerungsgarantie gibt der versicherten Person das Recht, die Versicherungs- und Leistungsdauer ihres Vertrags anzupassen, wenn der Gesetzgeber oder ein berufsständisches Versorgungswerk die Regelaltersgrenze anhebt – und das ohne erneute Risikoprüfung.
Quelle: LV1871 – AVB Golden BU, § 13, Stand 02/2025
Wann kann die Verlängerungsgarantie ausgeübt werden?
Das Recht auf Verlängerung kann innerhalb von zwölf Monaten ausgeübt werden, nachdem:
- eine gesetzliche Regelung zur Erhöhung der Regelaltersgrenze in der Deutschen Rentenversicherung in Kraft getreten ist, oder
- eine berufsständische Regelung zur Erhöhung der Regelaltersgrenze des jeweiligen Kammerberufes in Kraft getreten ist – sofern die versicherte Person Mitglied im entsprechenden Versorgungswerk ist.
Wie wirkt sich die Ausübung auf den Vertrag aus?
- Die Versicherungs- und Leistungsdauer werden um maximal den Zeitraum verlängert, um den sich die Regelaltersgrenze für die versicherte Person verschiebt. Eine Verlängerung ist nur in vollen Monaten möglich.
- Der Beitrag wird neu berechnet – unter Berücksichtigung des Eintrittsalters bei Vertragsabschluss, der Gesamtlaufzeit einschließlich der Verlängerung sowie etwaiger vereinbarter Beitragszuschläge. Die Beiträge erhöhen sich infolge der verlängerten Vertragsdauer.
- Bereits vereinbarte Leistungsausschlüsse gelten auch für den verlängerten Zeitraum weiter.
- Über die Beitragsanpassung informiert die LV1871 in Textform.
Wann ist die Verlängerungsgarantie ausgeschlossen?
Die Verlängerungsgarantie kann nicht ausgeübt werden, wenn:
- der Vertrag beitragsfrei gestellt ist. Wenn der Gesetzgeber das Rentenalter anhebt, kann der Versicherungsschutz entsprechend verlängert werden – ohne erneute Gesundheitsprüfung und ohne Altersgrenze. Das bedeutet: Selbst wer zum Zeitpunkt einer möglichen Anhebung bereits 60 Jahre alt ist, kann theoretisch noch von dieser Option profitieren. Eine der kundenfreundlichsten Regelungen am Markt in diesem Punkt.
- ein BU-Leistungsantrag gestellt wurde und die Prüfung durch die LV1871 noch nicht abgeschlossen ist,
- bereits BU-Leistungen erbracht werden oder wurden,
- das bei Vertragsabschluss vereinbarte Endalter weniger als 60 Jahre beträgt.
Die Verlängerungsgarantie der Golden BU ist insgesamt kundenfreundlich geregelt. Die LV1871 räumt der versicherten Person ein großzügiges Zeitfenster von zwölf Monaten ein, um auf eine Rentenalteranhebung zu reagieren – und das ohne erneute Gesundheitsprüfung. Besonders positiv: Die Garantie greift nicht nur bei Änderungen in der gesetzlichen Rentenversicherung, sondern berücksichtigt auch die Regelaltersgrenzen berufsständischer Versorgungswerke – ein wichtiges Detail für Kammerberufe wie Ärzte, Anwälte oder Architekten. Dass vereinbarte Leistungsausschlüsse für den verlängerten Zeitraum weitergelten und sich der Beitrag bei Ausübung erhöht, ist sachlich nachvollziehbar und transparent geregelt. Wer seinen Vertrag von Anfang an mit einem Endalter von mindestens 60 Jahren abschließt und auf Beitragsfreistellung verzichtet, hält sich alle Optionen offen.
Arbeitsunfähigkeitsklausel (AU-Baustein) der Golden BU der LV1871 – Die Brücke zur BU-Rente
Der optionale AU-Baustein (auch „Gelbe-Schein-Klausel“ genannt) ist eine der meistdiskutierten Ergänzungen in der modernen BU-Welt. Die Bu-Rente wird bereits dann gezahlt, wenn noch keine Berufsunfähigkeit festgestellt wurde, aber eine längere Krankschreibung vorliegt.
So funktioniert es bei der LV1871:
- Leistung ab 6 Monaten ununterbrochener Arbeitsunfähigkeit (Krankschreibung)
- Wenn ein Facharzt prognostiziert, dass die AU mindestens 6 Monate andauern wird: Leistungsbeginn bereits nach 6 Wochen
- Zahlung der vollen vereinbarten BU-Rente für bis zu 24 Monate – eine Verlängerung auf bis zu 36 Monate ist möglich
- Beitragsbefreiung nach der 6. Krankschreibungswoche – der Beitrag entfällt sofort
Wird spätestens 3 Monate vor Ablauf der 24 Monate auch ein BU-Leistungsantrag gestellt, verlängert sich die AU-Leistung automatisch bis zur endgültigen Entscheidung – maximal auf 36 Monate insgesamt.
Beitragsdynamik der Golden BU der LV1871 – Schutz gegen die Inflation
Eine BU-Rente, die heute ausreichend erscheint, kann in 20 oder 30 Jahren durch die Inflation erheblich an Kaufkraft verloren haben. Die Beitragsdynamik ist das Instrument, das diesem Wertverlust entgegenwirkt. Sie erhöht jährlich automatisch die vereinbarte BU-Rente oder den Beitrag, und das ohne erneute Gesundheitsprüfung.
Technisch gesehen ist jede Dynamik-Erhöhung ein kleiner Neuvertrag zum dann aktuellen Eintrittsalter, der in den bestehenden Vertrag eingearbeitet wird. Das bedeutet: Mit steigendem Alter wird derselbe Prozentsatz an Erhöhung etwas teurer. Umso wichtiger ist es, die richtige Dynamikform zu wählen.
Die fünf Dynamikformen der Golden BU der LV1871 im Überblick
| Dynamikformen | Basis der Erhöhung | Effekt |
|---|---|---|
| Keine | – | Beitrag und Rente bleiben konstant |
| Anfangsbeitrag | Anfangsbeitrag bei Vertragsschluss | Beitrag steigt jährlich um den gewählten %, bezogen auf den Ursprungsbeitrag |
| Vorjahresbeitrag | Beitrag des Vorjahres | Beitrag steigt jährlich um den gewählten % auf Basis des jeweils aktuellen Beitrags (Zinseszins-Effekt) |
| Anfangssumme | Anfangs-BU-Rente | BU-Rente steigt jährlich um den gewählten %, bezogen auf die ursprüngliche Rente |
| Vorjahressumme | BU-Rente des Vorjahres | BU-Rente steigt jährlich um den gewählten % auf Basis der jeweils aktuellen Rente (Zinseszins-Effekt) |
| Rentenversicherungs-Relation | Anhebung Höchstbeitrag der gesetzlichen Rentenversicherung | Beitrag steigt im Gleichschritt – mindestens jedoch um 5 % des Anfangsbeitrags |
Die Variante „Vorjahressumme“ gilt unter Experten als besonders starke und empfehlenswerte Form. Hier erhöht sich die BU-Rente jährlich um den gewählten Prozentsatz auf Basis der jeweils aktuellen Rentenhöhe – mit echtem Zinseszins-Effekt auf die Absicherungssumme. Der Beitrag steigt dafür etwas stärker, aber die Leistung wächst langfristig deutlich überproportional.
Ein Alleinstellungsmerkmal der Golden BU der LV1871: Dynamik bis Vertragsende
Die LV1871 gehört zu den wenigen Versicherern am Markt, die die Beitragsdynamik bis zum vertraglich vereinbarten Endalter (in der Regel 67) vollständig durchführen – ohne Einschränkungen in den letzten Vertragsjahren. Viele Wettbewerber begrenzen die Dynamik auf einen früheren Zeitpunkt.
Darüber hinaus kann die Dynamikerhöhung beliebig oft widersprochen werden, ohne dass das Recht auf künftige Erhöhungen verloren geht – ein weiterer Pluspunkt für Phasen mit engerem Budget.
Wann gelten nur 3 % Dynamik in der Berufsunfähigkeitsversicherung der LV1871?
In bestimmten Situationen begrenzt die LV1871 die maximale Dynamik auf 3 % pro Jahr:
- Die Gesamtabsicherung (über alle BU-Verträge) übersteigt 42.000 Euro Jahresrente (= 3.500 Euro/Monat)
- Die versicherte BU-Rente übersteigt 50 % des Bruttoeinkommens
- Die versicherte Person ist Schüler, Student oder Azubi
Die Beitragsdynamik der Golden BU ist in ihrer Ausgestaltung eine der flexibelsten und leistungsstärksten am Markt. Die Wahl der richtigen Dynamikform – insbesondere „Vorjahressumme“ – kann über die gesamte Vertragslaufzeit einen erheblichen Unterschied in der tatsächlichen Absicherungshöhe ausmachen. Wer früh einsteigt und die Dynamik konsequent annimmt, baut langfristig einen substanziellen Inflationsschutz auf.
Darüber hinaus kann der Dynamikerhöhung seit dem Tarifupdate Mai 2020 beliebig oft widersprochen werden – ohne dass das Recht auf künftige Erhöhungen verloren geht. Es gibt also keine maximale Anzahl an Widersprüchen, nach der die Dynamikoption erlischt. Das ist besonders flexibel und kundenfreundlich.
Garantierte Rentensteigerung im Leistungsfall (Leistungsdynamik) in der Golden BU der LV1871
Für den Fall einer länger andauernden Berufsunfähigkeit kann eine jährliche Rentensteigerung von bis zu 3 Prozent vereinbart werden – in Schritten von 0,5 Prozentpunkten frei wählbar. Das schützt vor dem schleichenden Kaufkraftverlust durch Inflation.
Besonderheit in der Berufsunfähigkeitsversicherung der LV1871: Wird der Versicherte nach einem Leistungsfall wieder berufsfähig, bleibt die durch die Leistungsdynamik erreichte höhere Rente als neue garantierte Rente dauerhaft bestehen – ohne Mehrbeitrag. Diese Regelung bieten aktuell nur wenige Anbieter am deutschen Markt an.
Schnelle Leistung bei schwerer Krankheit – Soforthilfe ohne bürokratische Hürden in der Golden BU der LV1871
Eine schwere Diagnose trifft Betroffene oft ohne Vorwarnung. In einem solchen Moment sollte der Kampf um finanzielle Absicherung nicht zur zusätzlichen Belastung werden. Die LV1871 hat dafür in der Golden BU eine eigenständige Leistungskomponente verankert: die Schnelle Leistung bei schwerer Krankheit – geregelt in § 3 AVB.
§ 3 Schnelle Leistung bei schwerer Krankheit (Wortlaut der AVB):
„Bei Nachweis einer Krebserkrankung, eines Herzinfarkts, eines Schlaganfalls, einer Querschnittslähmung oder eines vollständigen Sprach-, Seh- oder Hörverlusts zahlen wir die vereinbarte Rente für einen Zeitraum von bis zu 18 Monaten. In diesem Zeitraum müssen Sie keine Beiträge zahlen. Es genügt ein vereinfachter Nachweis der schweren Krankheit in Form eines Facharztberichts. Wir entscheiden über die Leistung innerhalb von fünf Arbeitstagen.“
Was leistet die Golden BU der LV1871 im Ernstfall?
Liegt eine der definierten schweren Krankheiten vor, erbringt die LV1871 ohne vollständige BU-Prüfung für bis zu 18 Monate folgende Leistungen:
- Zahlung der vereinbarten BU-Rente ab Beginn des auf die Diagnose folgenden Monats
- Vollständige Befreiung von der Beitragszahlungspflicht während dieses Zeitraums
Als Nachweis genügt ein Facharztbericht – kein aufwendiger BU-Leistungsantrag. Die LV1871 entscheidet über die Leistung innerhalb von fünf Arbeitstagen.
Welche Krankheiten sind in der Golden BU der LV1871 abgedeckt?
Die AVB definieren die anerkannten schweren Krankheiten präzise – mit klaren medizinischen Schwellenwerten:
a) Krebs Eine Krebserkrankung liegt vor, wenn
- eine Chemotherapie oder Strahlentherapie begonnen hat oder unmittelbar bevorsteht und mindestens eine Metastase festgestellt wurde, oder
- sich die versicherte Person aufgrund der Schwere der Erkrankung in einer palliativen Therapie befindet.
b) Herzinfarkt Ein Herzinfarkt ist anerkannt, wenn er zu einer anhaltenden Einschränkung der Herzleistung führt – konkret: einer Reduktion der Ejektionsfraktion auf unter 30 % über mindestens 14 Tage trotz medikamentöser Behandlung.
c) Schlaganfall Ein Schlaganfall ist anerkannt, wenn er zur Lähmung einer Körperhälfte mit einem Kraftverlust von mindestens 5/6 über mindestens 14 Tage führt.
d) Querschnittslähmung Eine Querschnittslähmung liegt vor, wenn die versicherte Person aufgrund der Lähmung dauerhaft auf einen Rollstuhl angewiesen ist.
e) Vollständiger Sprach-, Seh- oder Hörverlust Anerkannt wird ein vollständiger organischer Verlust des Sprach-, Seh- oder Hörvermögens über mindestens 14 Tage.
Wann ist die Schnelle Leistung ausgeschlossen?
Die Schnelle Leistung bei schwerer Krankheit steht nicht zur Verfügung, wenn:
- der Vertrag im Rahmen einer betrieblichen Altersversorgung besteht,
- bereits eine Schnelle Leistung bei schwerer Krankheit erhalten wurde oder wird,
- bereits BU- oder AU-Leistungen bezogen werden,
- der Vertrag zum Zeitpunkt der ersten Diagnose weniger als sechs Monate besteht – dies gilt auch für Vertragserhöhungen, mit Ausnahme von Erhöhungen aus einer vereinbarten Dynamik.
Eine vertraglich vereinbarte Wartezeit bei Berufsunfähigkeit gilt entsprechend auch für die Schnelle Leistung.
Die Schnelle Leistung bei schwerer Krankheit ist eine sinnvolle und gut durchdachte Komponente der Golden BU. Sie schafft in einer akuten Krisensituation unmittelbare finanzielle Entlastung – ohne den aufwendigen BU-Prüfungsprozess abwarten zu müssen. Die klaren medizinischen Definitionen in den AVB schaffen Rechtssicherheit für beide Seiten. Wer eine Karenzzeit vereinbart hat, sollte deren Wechselwirkung mit dieser Leistungskomponente bei der Vertragsgestaltung bewusst berücksichtigen.
Kapitel 07
Die Performer Golden BU der LV1871 – BU-Schutz mit Fondssparen kombiniert
Wer vorausschauend plant, denkt nicht nur an die Absicherung seiner Arbeitskraft, sondern auch an den langfristigen Vermögensaufbau. Genau hier setzt die Performer Golden BU an. Sie kombiniert den vollständigen BU-Schutz der bewährten Golden BU mit einer fondsgebundenen Anlagekomponente und schafft so ein Produkt, das zwei klassische Vorsorgeziele in einem einzigen Vertrag vereint.
Das Grundprinzip – Schutz und Rendite aus einer Hand
Bei jeder Berufsunfähigkeitsversicherung entstehen im Laufe der Vertragslaufzeit Überschüsse – vereinfacht gesagt der Teil des Beitrags, den der Versicherer nicht für Leistungen und Verwaltungskosten benötigt. Bei der klassischen Golden BU fließen diese Überschüsse in die Beitragsreduzierung. Die Performer Golden BU geht einen anderen Weg. Die erwirtschafteten Überschüsse werden in Investmentfonds investiert und bauen so über die Jahre ein wachsendes Fondsguthaben auf.
Dabei gilt eine wichtige Grundregel. Der BU-Schutz ist von der Fondsanlage vollständig entkoppelt. Ein schwaches Börsenjahr, ein Kursrückgang oder eine schlechte Fondsperformance haben keinerlei Auswirkung auf den vereinbarten Beitrag oder die vereinbarte BU-Rente. Sie bleibt in jedem Szenario in voller Höhe bestehen. Das Fondsguthaben ist ein Zusatznutzen, kein Teil des eigentlichen Versicherungsschutzes.
Die Fondsauswahl der Performer Golden BU – Flexibilität bei der Anlage
Für die Anlage der Überschüsse stellt die LV1871 eine umfangreiche Fondspalette zur Verfügung. Neben Produkten renommierter internationaler Investmentgesellschaften bietet die LV1871 auch zahlreiche ETFs. Kunden können ihre Anlage damit gezielt nach persönlichen Präferenzen – etwa Renditechancen, Nachhaltigkeit oder Risikobereitschaft – ausrichten.
Flexibler Zugriff auf das Fondsguthaben – Vor und nach Vertragsende
Ein besonderer Vorteil der Performer Golden BU ist die finanzielle Flexibilität, die sie über die gesamte Laufzeit bietet. Bereits während des laufenden Vertrags kann das angesammelte Fondsguthaben jederzeit teilweise oder vollständig entnommen werden – ob zur Erfüllung eines größeren Wunsches oder zur Überbrückung eines finanziellen Engpasses. Der BU-Schutz bleibt dabei in vollem Umfang erhalten.
Steuerliche Besonderheit
Die steuerfreie Auszahlung des Fondsguthabens am Vertragsende ist ein Vorteil, den die klassische Fondsanlage in dieser Form nicht bietet. Unter bestimmten Voraussetzungen – insbesondere bei einer ausreichend langen Vertragslaufzeit – kann das gesamte angesammelte Kapital steuerfrei ausgezahlt werden.
BU-Schutz auf dem Niveau der Golden BU
Die Performer Golden BU basiert vollständig auf den Versicherungsbedingungen der Golden BU. Alle in Kapitel 5 beschriebenen Leistungsmerkmale gelten damit uneingeschränkt auch für die Performer-Variante: der vollständige Verzicht auf abstrakte Verweisung, die Schnelle Leistung bei schwerer Krankheit, die umfassende Nachversicherungsgarantie, die Verlängerungsgarantie, der optionale AU-Baustein sowie Beitrags- und Leistungsdynamik. Auch die Beitragsgarantie bei Berufswechsel und die Förderung bei Rehabilitation und Wiedereingliederung sind vollständig enthalten.
Für wen ist die Performer Golden BU geeignet?
Die Performer Golden BU ist kein Universalprodukt – sie entfaltet ihren vollen Nutzen bei Kunden, die langfristig denken, neben dem BU-Schutz gezielt Kapital aufbauen möchten und bereit sind, die natürlichen Schwankungen von Investmentfonds zu akzeptieren. Besonders attraktiv ist sie für all jene, die zwei Vorsorgeziele – Absicherung und Vermögensaufbau – unter einem Dach vereinen wollen.
Wer hingegen primär an einem kostengünstigen, unkomplizierten BU-Schutz ohne Kapitalkomponente interessiert ist, ist mit der klassischen Golden BU besser und oft auch günstiger bedient.
Kapitel 08
Gesundheitsprüfung & Antragstellung der Berufsunfähigkeitsversicherung der LV1871
Die Gesundheitsprüfung ist für viele Menschen das größte Hindernis auf dem Weg zum Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Dabei schrecken manche schon vor der bloßen Vorstellung zurück, ihre Krankengeschichte offenlegen zu müssen. Was bei der LV 1871 tatsächlich auf Sie zukommt, wie Sie die Prüfung klug angehen – und warum ehrliche Angaben kein Risiko, sondern Ihr größter Schutz sind: Das erläutern wir in diesem Kapitel.
Warum vollständige und ehrliche Angaben entscheidend sind
Die Anzeigepflicht beim Antrag ist gesetzlich geregelt (§ 19 VVG): Sie müssen alle Ihnen bekannten Umstände wahrheitsgemäß und vollständig angeben, nach denen der Versicherer ausdrücklich in Textform gefragt hat.
Wer dagegen verstößt – ob absichtlich oder aus Nachlässigkeit –, riskiert im Leistungsfall den vollständigen Verlust des Versicherungsschutzes. Der Versicherer kann den Vertrag anfechten, vom Vertrag zurücktreten oder die Leistung verweigern – und das noch viele Jahre nach Vertragsabschluss.
Die anonyme Risikovoranfrage – der sichere Weg bei Vorerkrankungen
Wer Vorerkrankungen hat oder risikoreiche Hobbys ausübt, sollte keinen Antrag ins Blaue hinein stellen. Denn jede offizielle Ablehnung wird in der zentralen Hinweis- und Informationsdatei (HIS) gespeichert – einer Art Datenbank, auf die alle Versicherer Zugriff haben. Ein Negativeintrag dort kann die Versicherbarkeit bei anderen Anbietern erheblich erschweren.
Die Lösung ist die anonyme Risikovoranfrage. Dabei wird das individuelle Risiko beim Versicherer anonym – also ohne Namensnennung – vorab geprüft. Auch bei der LV1871 ist eine anonyme Risikovoranfrage möglich.
Was passiert, wenn die Voranfrage der Golden BU negativ ausfällt?
Auch das ist kein endgültiges Urteil. Vorerkrankungen, die vollständig ausgeheilt sind, werden nach einem gewissen Zeitraum nicht mehr im Fragenkatalog erfasst. Wer heute abgelehnt wird, kann es in einigen Jahren erneut versuchen – wenn die Erkrankung weit genug zurückliegt und keine Behandlung mehr stattgefunden hat.
Gesundheits- und Risikofragen der Golden BU der LV1871 im Überblick
Sport & Auslandsaufenthalte
| # | Frage | Beispiele |
|---|---|---|
| 1 | Ausübung risikoreicher Sportarten? | Motorradsport, Automobilsport, Bergsport (Klettern, Downhill), Flugsport (Fallschirmspringen, Paragliding, Segelflug), Tauchsport, Kajak / Kitesurfen / Segeln, Reitsport, Kampfsport, American Football / Rugby / Eishockey, Kraftsport / Radsport / Parkour |
| 2 | Geplanter Auslandsaufenthalt außerhalb der EU von mehr als 3 Monaten in den nächsten 12 Monaten? | Nicht anzugeben: Schulauslandsaufenthalte Minderjähriger |
Basisdaten
| # | Frage |
|---|---|
| 3 | Körpergröße |
| 4 | Körpergewicht |
Gesundheitsfragen – Behandlungen der letzten 5 Jahre
Fanden bei Ärzten, Heilpraktikern, Physio-, Psychotherapeuten oder sonstigen nichtärztlichen Therapeuten Behandlungen, Untersuchungen oder Beratungen wegen Krankheiten oder Beschwerden in folgenden Bereichen statt? Nicht anzugeben: Akute Erkältungen, akute Magen-/Darm-/Harnwegsinfekte, unauffällige Vorsorgeuntersuchungen, zahnärztliche Behandlungen, Schwangerschaft/Geburt, Impfungen.
| # | Bereich | Beispiele |
|---|---|---|
| 5 | Herz-, Kreislauf- & Gefäßsystem | Bluthochdruck, Herzinfarkt, Herzfehler, Herzschwäche, Herzrhythmusstörungen, Schlaganfall, Durchblutungsstörungen, Bewusstlosigkeit, Venenentzündung, Krampfadern, Thrombose |
| 6 | Atmungsorgane | Heuschnupfen, Asthma bronchiale, chronische oder wiederholte Bronchitis, Lungenentzündung, berufsbedingte Atemwegsprobleme |
| 7 | Verdauungsorgane | Sodbrennen, Magen-/Darmgeschwür, Magenschleimhautentzündung, chronische Darmentzündung, Magen-/Darmblutung, erhöhte Leberwerte, Fettleber, Hepatitis, Bauchspeicheldrüsenentzündung |
| 8 | Harn- & Geschlechtsorgane | Nierensteine/-koliken, Nierenentzündung, Blut/Eiweiß im Urin, Prostataentzündung/-vergrößerung, Erkrankungen der Brustdrüse |
| 9 | Stoffwechsel | Erhöhte Blutzuckerwerte, Diabetes mellitus, Gicht, erhöhte Cholesterinwerte, Schilddrüsenfunktionsstörungen |
| 10 | Bluterkrankungen & gutartige Tumoren | Geschwülste, Anämie, vergrößerte Lymphknoten, Darmpolypen |
| 11 | Infektionskrankheiten & Vergiftungen | Covid-19, Tuberkulose, Malaria, HIV, Hepatitis, Gehirnhautentzündung |
| 12 | Wirbelsäule, Knochen, Gelenke, Muskeln, Sehnen, Bänder | Bandscheibenschaden, Hexenschuss, Skoliose, ärztlich behandelte Rückenschmerzen, Knochenbrüche, Meniskusverletzung, Bänderriss, Gelenkentzündung, Gelenkverschleiß, Sehnenentzündung, Rheuma, Bechterew |
| 13 | Augen | Fehlsichtigkeit ab 5 Dioptrien, Netzhautveränderungen, Hornhautverkrümmung, grüner/grauer Star, entzündliche Augenerkrankungen, eingeschränktes Sehvermögen |
| 14 | Ohren | Minderung der Hörfähigkeit, Tinnitus, Gleichgewichtsstörungen |
| 15 | Haut | Schuppenflechte, Neurodermitis, Ekzeme |
| 16 | Allergien | Hausstauballergie, Tierhaarallergie, beruflich bedingte Allergien |
| 17 | Psyche | ADHS, Angststörungen, Burn-out, Depression, Essstörungen, psychosomatische Störungen, Schlafstörungen, Stress-Syndrom, Legasthenie, Lern-/Entwicklungs-/Wahrnehmungs-/Sprachstörungen, Suizidversuch |
| 18 | Gehirn, Rückenmark & Nerven | Multiple Sklerose, Lähmungen, Epilepsie, Krampfanfälle, Gleichgewichtsstörungen, Kopfschmerzen |
Ergänzende Gesundheitsfragen
| # | Frage | Zeitraum | Hinweise |
|---|---|---|---|
| 19 | Bestanden Beschwerden in einem der o.g. Bereiche ohne Arztbesuch? | Letzte 6 Monate | – |
| 20 | Wurden bei ärztlichen Untersuchungen (Labor, Röntgen, CT, Ultraschall, EKG, Magenspiegelung etc.) kontroll- oder behandlungsbedürftige Ergebnisse festgestellt? | Letzte 5 Jahre | Covid-19-Positiv-Test nicht anzugeben, wenn seit ≥ 5 Wochen beschwerdefrei |
| 21 | Wurden Medikamente verschrieben (> 20 Tage ununterbrochen), eingenommen (> 30 Tage ununterbrochen) oder werden aktuell Medikamente eingenommen? | Letzte 5 Jahre | Nicht anzugeben: Erkältungen, Magen-/Darm-/Harnwegsinfekte, Impfungen, Verhütungsmittel |
| 22 | Bestand eine Arbeitsunfähigkeit von mehr als 2 Wochen am Stück oder war die Schulteilnahme krankheitsbedingt nicht möglich? | Letzte 5 Jahre | – |
| 23 | Drogen (z.B. Heroin, Kokain, Ecstasy, Betäubungsmittel) eingenommen oder wegen Alkohol ärztlich beraten/behandelt worden? | Letzte 5 Jahre | Cannabis muss hier nicht angegeben werden |
| 24 | Cannabiskonsum in den letzten 3 Monaten? | Letzte 3 Monate | Angabe: Seit wann, Häufigkeit, Menge, letzter Konsum, AU-Zeiten |
| 25 | Operationen, stationäre Krankenhaus- oder Kuraufenthalte stattgefunden oder für die nächsten 12 Monate ärztlich angeraten/vorgesehen? | Letzte 10 Jahre | Nicht anzugeben: komplikationslose Eingriffe an Blinddarm, Mandeln, Nasenscheidewand; Reproduktionsmedizin; Zahnarzt; Schwangerschaft/Geburt |
| 26 | Wurde jemals eine Krebserkrankung festgestellt (bösartiger Tumor, Leukämie, Melanom)? | Zeitlich unbegrenzt | – |
| 27 | Bestehen körperliche Beeinträchtigungen, die bis heute andauern (Fehlbildungen, Verluste/Schäden an Körpergliedern oder -organen, Folgen von Operationen oder Unfällen)? | Aktuell | Untersuchungsbefunde ohne aktuelle Beschwerden müssen nicht angegeben werden |
| 28 | Wurde eine angeborene Erkrankung festgestellt oder ein Grad der Behinderung (GdB) bzw. Grad der Schädigungsfolgen (GdS) anerkannt? | – | Ggf. Kopie des Bescheids einreichen |
Kapitel 09
Die Abfragezeiträume im LV 1871-Antrag – kurz erklärt
Die LV 1871 verwendet vier verschiedene Zeiträume, je nachdem wie schwerwiegend oder dauerhaft relevant ein Gesundheitsthema ist.
6 Monate – Beschwerden ohne Arztbesuch
Der kürzeste Zeitraum gilt nur für Beschwerden, bei denen kein Arzt aufgesucht wurde. Da hier keine Diagnose und keine Dokumentation existiert, wäre ein längerer Zeitraum für den Versicherer kaum prüfbar – und für den Antragsteller kaum verlässlich erinnerbar.
5 Jahre – Ambulante ärztliche Behandlungen
Der Standardzeitraum für den Großteil der Gesundheitsfragen. Er deckt den für die Risikobeurteilung relevantesten Abschnitt ab: Erkrankungen, die weit genug zurückliegen, fallen heraus – ein bewusster Vorteil für Antragsteller mit ausgeheilten Vorerkrankungen. Wichtig ist, dass mit Ausnahme der 6 Monatsregelung also auf 5 Jahre nur Erkrankungen angegeben werden müssen, wegen derer eine Behandlung, Beratung oder Untersuchung stattgefunden hat. Im Vergleich zu anderen Marktteilnehmer ist die LV1871 hier weiterhin eher streng unterwegs, denn es gibt durchaus die Tendenz, dass ambulante behandelte Erkrankungen nur auf 3 Jahre abgefragt werden.
10 Jahre – Operationen & stationäre Aufenthalte
Auch hier ist die LV1871 vergleichsweise streng, denn viele Marktteilnehmer fragen bei Operationen und stationäre Aufenthalte nur die letzten fünf Jahre ab.
Zeitlich unbegrenzt – Krebserkrankungen
Krebsdiagnosen werden ohne jede zeitliche Begrenzung abgefragt.
Kapitel 10
Vereinfachte Gesundheitsfragen bei der Golden BU der LV 1871 – U35
Wer kann die Aktion der LV1871 nutzen?
Die LV 1871 bietet eine dauerhafte Möglichkeit mit stark verkürztem Fragenkatalog für folgende Zielgruppen an – Voraussetzung ist ein Alter von maximal 34 Jahren bei Vertragsabschluss:
| Zielgruppe | Max. BU-Rente bei Abschluss |
|---|---|
| Schüler an Gymnasien / gymnasialer Oberstufe | 1.100 – 1.500 € |
| Studierende (die meisten Studiengänge) | 1.500 € |
| Kaufmännische & technische Berufe | 1.500 € |
| MINT-Berufe, Ingenieure | bis 2.000 – 2.500 € |
| Mediziner, Juristen, Sozialpädagogen, Physiotherapeuten | 1.500 – 2.500 € |
Handwerkliche Berufe sind in der Regel nicht über die Aktion versicherbar.
Welche Fragen werden in der Berufsunfähigkeitsversicherung der LV1871 gestellt?
Statt bis zu 24 Gesundheitsfragen im Standardantrag sind es 9 Kernfragen – plus bis zu 2 zielgruppenspezifische Zusatzfragen:
Block 1: Allgemeine Risikofragen (alle Antragsteller)
| # | Frage | Hinweis |
|---|---|---|
| 1 | Bestehen bereits BU-Versicherungen oder sind solche beantragt? | Absicherungen bei der LV 1871 müssen ebenfalls angegeben werden. Reine Beitragsbefreiungen und Verträge, die aufgehoben werden sollen, müssen nicht angegeben werden. |
| 2 | Ausübung risikoreicher Sportarten? | Motorrad-, Automobil-, Berg-, Flug-, Tauch-, Wasser-, Reit-, Kampfsport, gefährliche Mannschaftssportarten, Kraft-/Radsport/Parkour |
| 3 | Geplanter Auslandsaufenthalt außerhalb der EU von mehr als 3 Monaten in den nächsten 12 Monaten? | Schulauslandsaufenthalte Minderjähriger müssen nicht angegeben werden |
Block 2: Gesundheitsfragen – Eingangsfrage (alle Antragsteller)
| # | Frage | Zeitraum | Ausnahmen |
|---|---|---|---|
| 4 | Wurden Sie von Ärzten, Heilpraktikern, Physio-/Psychotherapeuten oder sonstigen nichtärztlichen Therapeuten untersucht oder behandelt? | Letzte 5 Jahre | Nicht anzugeben: akute Erkältungen, Magen-/Darm-/Harnwegsinfekte, unauffällige Vorsorge, Zahnarzt, Schwangerschaft/Geburt, Impfungen |
Wird Frage 4 mit Ja beantwortet, folgen vier Unterfragen:
| # | Unterfrage | Zeitraum | Ausnahmen |
|---|---|---|---|
| 4a | Wurden Medikamente verschrieben oder verabreicht? | Letzte 6 Monate | Nicht anzugeben: Erkältungen, Magen-/Darm-/Harnwegsinfekte, Impfungen, Verhütungsmittel |
| 4b | Waren Sie für mehr als 20 Kalendertage ununterbrochen arbeitsunfähig oder nicht in der Lage, am Schulunterricht / Studium teilzunehmen (oder aktuell)? | Letzte 5 Jahre | – |
| 4c | Wurden bei ärztlichen Untersuchungen (Labor, Röntgen/CT/MRT, Ultraschall, EKG) kontroll- oder behandlungsbedürftige Befunde festgestellt? | Letzte 12 Monate | Covid-19-Positiv-Test nicht anzugeben, wenn seit ≥ 5 Wochen beschwerdefrei |
| 4d | Wurden Sie untersucht oder behandelt wegen einer Herzerkrankung, Nierenerkrankung, Diabetes oder psychischer Beschwerden (z. B. Depression, Angststörung, Essstörung)? | Letzte 5 Jahre | – |
Block 3: Weitere Gesundheitsfragen (alle Antragsteller)
| # | Frage | Zeitraum | Hinweis |
|---|---|---|---|
| 5 | Haben Operationen, stationäre Krankenhaus- oder Kuraufenthalte stattgefunden oder sind solche für die nächsten 12 Monate vorgesehen? | Letzte 10 Jahre | Nicht anzugeben: komplikationslose Eingriffe an Blinddarm, Mandeln, Nasenscheidewand; Reproduktionsmedizin; Zahnarzt; Schwangerschaft/Geburt |
| 6 | Wurde jemals eine Krebserkrankung (bösartiger Tumor, Leukämie, Melanom) festgestellt? | Zeitlich unbegrenzt | – |
| 7 | Bestanden Beschwerden des Nervensystems/Gehirns, des Bewegungsapparats oder der Sinnesorgane – inkl. psychischer Beschwerden? | Letzte 6 Monate | Nervensystem: z. B. Lähmungen, Gefühlsstörungen / Bewegungsapparat: z. B. Rücken-/Gelenkschmerzen / Sinnesorgane: z. B. Sehstörung, Hörminderung, Fehlsichtigkeit > 5 Dioptrien |
| 8 | Einnahme von Drogen (Heroin, Kokain, Ecstasy, Betäubungsmittel) oder wegen Alkohol ärztlich beraten/behandelt? | Letzte 5 Jahre | Cannabis muss hier nicht angegeben werden |
| 9 | Cannabiskonsum? | Letzte 3 Monate | Angabe: Seit wann, Häufigkeit, Menge, letzter Konsum, AU-Zeiten |
Zusatzfrage für 30- bis 34-Jährige
| # | Frage | Zeitraum |
|---|---|---|
| 10 | Wurden Sie untersucht oder behandelt wegen Erkrankungen oder Beschwerden des Rückens, der Wirbelsäule, der Bandscheiben, der Knochen oder der Gelenke? | Letzte 5 Jahre |
Zusatzfrage für Schüler:innen an Gymnasien
| # | Frage | Zeitraum | Beispiele |
|---|---|---|---|
| 11 | Wurden Sie untersucht oder behandelt wegen Erkrankungen oder Beschwerden der Atemwege, der Haut oder wegen Allergien? | Letzte 5 Jahre | Heuschnupfen, Asthma bronchiale, Neurodermitis, Schuppenflechte, Ekzeme |
Was ist neu & wichtig in der Berufsunfähigkeitsversicherung der LV1871?
- „Ja“-Antworten sind erlaubt (seit 2023): Eine positive Antwort führt nicht mehr automatisch dazu, die ausführlichen Fragen beantworten zu müssen. Die LV 1871 prüft dann individuell – anonym und kostenlos.
- Psychische Beschwerden: Im Standardantrag sind Beschwerden ohne Arztbesuch meldepflichtig. Bei der vereinfachten Gesundheitsprüfung wird gefragt, ob in den letzten 5 Jahren eine Behandlung stattgefunden hat oder in den letzten 6 Monaten aktuelle Beschwerden vorlagen. Eine deutliche Erleichterung.
- Cannabis wird separat und nur über 3 Monate abgefragt – Reaktion auf die Legalisierung 2024.
- AU-Grenze erhöht: Früher ab 14 Tagen meldepflichtig, jetzt erst ab 20 Tagen.
Rahmenbedingungen der Berufsunfähigkeitsversicherung der LV1871 auf einen Blick
| Merkmal | Details |
|---|---|
| Höchstalter | 34 Jahre bei Vertragsabschluss |
| Max. BU-Rente | 1.500 € allgemein / bis 2.500 € für MINT & bestimmte Akademiker |
| Vertrag | Voller Golden BU-Tarif – keine eingeschränkten Bedingungen |
| Nachversicherung | Vollständig erhalten – bis 3.900 € (berufsabhängig), Karrieregarantie bis 7.800 € |
| Beitragsdynamik | Max. 5 % p. a. (Dynamikform „Vorjahressumme“ – markteinzigartig) |
| AU-Klausel | Einschließbar |
| Pflegepaket | Einschließbar |
| Leistungsdynamik | Bis 3 % vereinbarbar (Ausnahme Schüler, Azubis und Studenten) |
Kapitel 11
Das Update im Januar 2026 – Was sich bei der Golden BU verbessert hat
Die LV 1871 hat die Golden BU zum 1. Januar 2026 in mehreren relevanten Punkten überarbeitet. Das Update ist kein kosmetischer Eingriff, sondern eine gezielte Stärkung insbesondere zweier Zielgruppen: junge Menschen und Kammerberufe. Was sich konkret verändert hat – und was das für Ihre Beratung bedeutet – finden Sie hier im Überblick.
Höhere und verständlichere Nachversicherungs- & Karrieregarantie

Bislang waren die Obergrenzen für Nachversicherung und Karrieregarantie individuell je Beruf festgelegt – was die Beratung komplex und unübersichtlich machte. Ab Januar 2026 gilt ein neues, vereinfachtes Clustersystem:
- Berufe werden in Fünferschritten gebündelt: Fünf Berufsgruppen teilen sich jeweils dieselbe Obergrenze.
- Die Nachversicherungsgarantie steigt von Cluster zu Cluster um 500 Euro monatliche BU-Rente.
- Die Karrieregarantie steigt durch die Verdoppelung von Cluster zu Cluster um 1.000 Euro monatliche BU-Rente.
Das bedeutet in der Praxis: höhere Obergrenzen für viele Berufe, klarere Kommunikation im Beratungsgespräch und weniger Rückfragen beim Versicherer. Einige Beispiele aus dem Update:
| Beruf | Obergrenze Nachversicherung |
|---|---|
| Rechtsanwälte | 4.000 € |
| Architekten | 3.500 € |
| Augenärzte / Hautärzte | 3.500 € |
| Studenten Maschinenbau | 3.200 € |
| Studenten Jura | 2.800 € |
Vereinfachte Risikoprüfung der Golden BU mit mehr Möglichkeiten

Die vereinfachte Risikoprüfung wurde in zwei Punkten erweitert:
- 5 % Dynamik jetzt möglich: Bislang war die vereinfachte Risikoprüfung auf eine Beitragsdynamik von maximal 3 % begrenzt (Ausnahme Schüler, Studenten und Azubis)
- Höhere Absicherungsgrenzen:
| Berufsgruppe | Max. BU-Rente (vereinfachte Prüfung) |
|---|---|
| Beste 4 Berufsgruppen (einige Ingenieure, MINT, die meisten Kammerberufe) | bis zu 2.500 € |
| Nächste 5 Berufsgruppen (die meisten Ingenieur- und MINT-Berufe) | bis zu 2.000 € |
Prämienreduktion der Golden BU für ausgewählte Berufsgruppen

Für eine Reihe von Berufsgruppen sinken die Beiträge der Golden BU – zum Teil deutlich:
| Berufsgruppe | Beitragsreduktion |
|---|---|
| Kammerberufe (z. B. Rechtsanwälte) | ca. 5 % |
| Ärzte (allgemein) | ca. 5 % |
| Einige Ärzte (z. B. Augenärzte, Hautärzte) & Architekten | ca. 10 % |
| Studenten späterer Kammerberufe & MINT-/Ingenieurstudiengänge | ca. 5 % |
Konkrete Rechenbeispiele:

Verbesserte Anrechnung des Versorgungswerks

Für Kammerberufe mit Pflichtmitgliedschaft in einem berufsständischen Versorgungswerk – also Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater, Architekten und andere – gab es bisher eine Einschränkung: Das Versorgungswerk wurde bereits bei niedrigeren BU-Renten auf die maximal versicherbare Absicherungshöhe angerechnet.
Ab Januar 2026 erfolgt die Anrechnung erst ab einer Jahres-BU-Rente von über 60.000 Euro. Das entspricht einer monatlichen BU-Rente von 5.000 Euro. In der Praxis bedeutet das: Kammerberufler können eine deutlich höhere BU-Absicherung wählen, ohne dass das Versorgungswerk die Obergrenze frühzeitig drückt.
Höhere Absicherungsgrenzen beim Erstabschluss der Golden BU

Gerade für junge Zielgruppen ohne eigenes Einkommen wurden die Abschlussgrenzen spürbar angehoben. Die höheren Einstiegsrenten bedeuten: Wer früh abschließt, startet bereits auf einem Niveau, das eine sinnvolle Grundabsicherung darstellt – und hat über die Nachversicherungsgarantie noch ausreichend Spielraum nach oben.
Kapitel 12
Fazit: Die Golden BU der LV 1871 – Eine Gesamtbewertung
Wer sich ernsthaft mit dem Thema Berufsunfähigkeit beschäftigt, kommt an einer zentralen Erkenntnis nicht vorbei: Das Risiko, im Laufe des Berufslebens berufsunfähig zu werden, ist real, statistisch relevant und finanziell existenzbedrohend. Jeder vierte Berufstätige scheidet vorzeitig aus dem Erwerbsleben aus – und die gesetzliche Absicherung reicht in den allermeisten Fällen nicht annähernd aus, um den gewohnten Lebensstandard zu erhalten. Wer auf staatlichen Schutz vertraut, vertraut auf eine Absicherung, die im Ernstfall kaum mehr als ein soziales Mindestnetz bietet.
Die private Berufsunfähigkeitsversicherung ist deshalb keine optionale Ergänzung zur Altersvorsorge – sie ist für die meisten Berufstätigen die wichtigste Versicherung überhaupt. Und wer eine abschließt, sollte sie sorgfältig auswählen. Denn ein BU-Vertrag ist kein kurzfristiger Konsum, sondern ein Versprechen auf Jahrzehnte.
Die LV 1871 bringt für dieses Versprechen eine Grundlage mit, die am Markt nicht selbstverständlich ist. Als Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit gehört sie keinen Aktionären, sondern ihren Versicherungsnehmern.
Das Herzstück jeder BU-Versicherung ist nicht der Beitrag – es sind die Bedingungen. Und hier spielt die Golden BU in der obersten Liga.
Der Verzicht auf abstrakte Verweisung stellt sicher, dass im Leistungsfall ausschließlich der zuletzt ausgeübte Beruf als Maßstab gilt – nicht irgendeine theoretisch denkbare Tätigkeit. Die 50%-Regelung ist klar definiert und lässt keinen Interpretationsspielraum. Die rückwirkende Leistung ohne starre Meldefristen schützt Versicherte, die nicht sofort reagieren können. Die Nachprüfungsregelungen sind so gestaltet, dass eine einmal anerkannte BU-Rente nicht leichtfertig wieder entzogen werden kann. Und die weltweite Gültigkeit des Versicherungsschutzes entspricht einer modernen, mobilen Arbeitswelt.
Ein Vertrag, der heute passt, muss in zehn Jahren noch passen – und in zwanzig. Die LV 1871 hat hierfür ein differenziertes System aus Garantien entwickelt:
Die Nachversicherungsgarantie erlaubt eine Erhöhung der BU-Rente bei konkreten Lebensereignissen wie Heirat, Geburt, Immobilienerwerb oder Gehaltserhöhung – ohne erneute Risiko- und Gesundheitsprüfung. Die ereignisunabhängige Nachversicherung alle drei Jahre bis zum Alter von 50 macht Anpassungen sogar ohne konkreten Anlass möglich. Die Karrieregarantie greift, wenn das Gehalt um mehr als 5 % steigt und ermöglicht eine Erhöhung der BU-Rente im gleichen Verhältnis – bis zum Doppelten der individuellen Nachversicherungsgrenze.
Für junge Versicherte kommt automatisch die Zukunftsgarantie hinzu: Sie erlaubt bspw. nach dem Berufseinstieg eine Überprüfung von Leistungsausschlüssen, die in der Schul- oder Studienzeit vereinbart wurden – ein fairer Mechanismus, der Schüler und Studenten nicht dauerhaft für gesundheitliche Auffälligkeiten in der Jugend bestraft. Sie bietet allgemein umfassende und flexible nachträgliche Gestaltungsmöglichkeit, wenn sich der Bedarf nach einem frühzeitigen Abschluss (oftmals durch die Eltern) geändert hat.
Mit dem Januar-Update 2026 wurden die Nachversicherungs- und Karrieregarantien zusätzlich vereinfacht und angehoben. Statt berufsindividueller Kleinstobergrenzen gibt es nun ein übersichtliches Clustersystem mit einheitlichen Grenzen pro Berufsgruppe – ein echter Gewinn für die Beratungspraxis.
Die Gesundheitsprüfung ist für viele der größte Hemmschuh beim Abschluss einer BU. Die LV 1871 gestaltet diesen Prozess so verständlich und fair wie möglich. Der dynamische Fragenkatalog passt sich an Alter, Beruf und gewünschte Rentenhöhe an – wer jung ist und einen risikoarmen Beruf hat, beantwortet deutlich weniger Fragen als jemand, der älter ist oder eine hohe Rente beantragt.
Die Abfragezeiträume sind klar strukturiert: 6 Monate für unbehandelte Beschwerden, 5 Jahre für ärztliche Behandlungen, 10 Jahre für Operationen und Krankenhausaufenthalte, zeitlich unbegrenzt nur für Krebserkrankungen. Wer eine ausgeheilte Vorerkrankung hat, die weit genug zurückliegt, muss sie in vielen Fällen schlicht nicht mehr angeben.
Für alle, bei denen die Gesundheitshistorie Fragen aufwirft, steht das Quick-Risk-Tool für eine anonyme Risikovoranfrage zur Verfügung. Wer professionell begleitet wird, kann diese Voranfrage gleichzeitig bei mehreren Anbietern stellen und das beste Ergebnis am Markt herausarbeiten. Hierbei unterstützen wir gerne.
Für alle unter 35 Jahren bietet die LV 1871 mit der vereinfachten Risikoprüfung einen der attraktivsten Zugänge zur BU am Markt. Statt bis zu 24 Gesundheitsfragen im Standardantrag sind es in der Aktion nur 9 Kernfragen – mit zielgruppenspezifischen Ergänzungen für Ältere und Gymnasiasten.
Seit dem Januar-Update 2026 sind mit der vereinfachten Gesundheitsprüfung für junge Menschen unter 35 auch 5 % Beitragsdynamik möglich (ausgenommen Schüler, Studenten und Azubis), und die Absicherungsgrenzen wurden für zahlreiche Berufsgruppen weiter angehoben – auf bis zu 2.500 Euro monatlich direkt beim Abschluss. Wer früh einsteigt, zahlt dauerhaft niedrigere Beiträge, profitiert von günstigeren Gesundheitsfragen und sichert sich eine Basis, die über Nachversicherung und Karrieregarantie bis ins Berufsleben hinein mitwächst.
Die Golden BU ist eine herausragende Lösung für eine breite Zielgruppe: Schüler, Studierende, Berufseinsteiger, MINT-Fachkräfte, Akademiker, Kammerberufe und Menschen mit kleineren Vorerkrankungen finden bei der LV 1871 in der Regel bessere Konditionen als bei vielen Mitbewerbern.
Besonders für Kammerberufe – Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater, Architekten – hat das Update 2026 die Attraktivität nochmals deutlich gesteigert: Prämienreduktionen von 5 bis 10 Prozent, höhere Nachversicherungsgrenzen und eine liberalere Anrechnung des Versorgungswerks (erst ab 60.000 Euro Jahresrente) machen die Golden BU für diese Gruppe zu einer der besten verfügbaren Lösungen.
Ein abschließendes Urteil
Die Golden BU der LV 1871 gehört zu den besten Berufsunfähigkeitsversicherungen, die der deutsche Markt aktuell zu bieten hat. Sie überzeugt nicht durch einen einzelnen herausragenden Punkt, sondern durch die Kombination: starke Bedingungen, faire Leistungsregulierung, echte Flexibilität über Jahrzehnte, eine durchdachte Gesundheitsprüfung und ein finanziell stabiles Unternehmen im Hintergrund.
Das Januar-Update 2026 hat dieses Gesamtpaket nochmals geschärft – mit gezielten Verbesserungen für die Zielgruppen, die es verdienen.
Wer eine BU abschließen möchte, sollte die LV 1871 auf der Liste haben. Und wer berät, hat mit der Golden BU ein Produkt in der Hand, das sich im Ernstfall nicht verstecken muss.
Kapitel 13
Was eine gute BU-Beratung leistet
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist eine der wichtigsten finanziellen Entscheidungen Ihres Lebens. Sie verdient mehr als einen schnellen Online-Abschluss. Sie verdient eine Beratung, die Ihre persönliche Situation kennt – Ihre Gesundheitshistorie, Ihren Beruf, Ihre Pläne und Ihre Absicherungslücken.
Wasner Consulting begleitet Sie dabei von der ersten Frage bis zum unterschriebenen Vertrag – und darüber hinaus. Als ungebundene Versicherungsmakler sind wir keinem Versicherer verpflichtet, sondern ausschließlich Ihren Interessen. Wir vergleichen den Markt für Sie, stellen im Zweifel anonyme Risikovoranfragen bei mehreren Anbietern gleichzeitig und empfehlen nur, was wirklich zu Ihrer Situation passt.
Was Sie von einer Beratung bei Wasner Consulting erwarten können:
- Ehrliche Einschätzung, ob die Golden BU der LV 1871 auch für Sie die richtige Wahl ist – oder ob ein anderer Anbieter besser passt
- Professionelle Vorbereitung der Gesundheitsfragen, damit Ihr Antrag vollständig, rechtssicher und ohne unnötige Überraschungen eingereicht wird
- Anonyme Risikovoranfrage bei Vorerkrankungen – ohne HIS-Eintrag, ohne Risiko
- Begleitung über die gesamte Vertragslaufzeit: bei Anpassungen, Leistungsfällen und Änderungen Ihrer Lebenssituation
Vereinbaren Sie jetzt Ihr kostenloses Erstgespräch. Ob Sie gerade am Anfang Ihres Berufslebens stehen, als Kammerberufler Ihre Absicherung optimieren möchten oder sich mit einer Vorerkrankung unsicher fühlen – wir finden gemeinsam die passende Lösung.
Kapitel 14
Häufige Fragen zur Berufsunfähigkeitsversicherung der LV1871 (FAQ)
1. Was ist die Golden BU der LV1871?
Die Golden BU ist die selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung der LV1871. Sie zählt zu den leistungsstärksten BU-Tarifen am deutschen Markt und verzichtet unter anderem ausdrücklich auf die abstrakte Verweisung. Sie ist in vier Varianten erhältlich, von der klassischen Golden BU bis zur fondsgebundenen Performer Golden BU.
2. Für wen eignet sich die Berufsunfähigkeitsversicherung der LV1871 besonders?
Die Golden BU eignet sich für eine breite Zielgruppe: Schüler ab 6 Jahren, Studierende, Berufseinsteiger unter 35, MINT- und Kammerberufe sowie Selbstständige. Gerade für junge Menschen und Akademiker bietet die vereinfachte Risikoprüfung einen besonders attraktiven Einstieg.
3. Was bedeutet der Verzicht auf die abstrakte Verweisung?
Der Verzicht auf die abstrakte Verweisung bedeutet, dass der Versicherer die Leistung nicht mit dem Argument verweigern darf, die versicherte Person könne theoretisch noch einen anderen Beruf ausüben. Maßstab ist allein der zuletzt tatsächlich ausgeübte Beruf. Bei der Golden BU ist dieser Verzicht ausdrücklich im Vertragstext verankert.
4. Ab welchem Alter ist die Golden BU der LV1871 abschließbar?
Die LV1871 war der erste Versicherer, der eine vollwertige Berufsunfähigkeitsversicherung bereits ab dem 6. Lebensjahr in Kombination mit der Einschulung angeboten hat. Ein früher Abschluss sichert günstige Beiträge und eine vorteilhafte Berufseinstufung für das gesamte Berufsleben.
5. Was ist die vereinfachte Risikoprüfung der LV1871 (U35)?
Die vereinfachte Risikoprüfung steht Personen bis zum vollendeten 34. Lebensjahr offen. Statt bis zu 24 Gesundheitsfragen im Standardantrag sind nur 9 Kernfragen zu beantworten. Sie richtet sich an Gymnasiasten, Studierende, Berufseinsteiger, MINT-Berufe und Kammerberufe.
6. Wie funktioniert die BU Nachversicherungsgarantie der LV1871?
Die Nachversicherungsgarantie erlaubt es, die BU-Rente bei bestimmten Lebensereignissen wie Heirat, Geburt, Immobilienkauf oder Gehaltserhöhung ohne erneute Gesundheitsprüfung zu erhöhen. Zusätzlich ist alle drei Jahre bis zum Alter 50 eine ereignisunabhängige Erhöhung um 250 Euro monatlich möglich. Zwischenzeitliche Erkrankungen spielen dabei keine Rolle.
7. Was leistet der AU-Baustein der Golden BU?
Der optionale AU-Baustein („Gelber Schein“) zahlt die vereinbarte Rente bereits bei längerer Krankschreibung, ohne dass bereits Berufsunfähigkeit festgestellt sein muss. Leistung erfolgt ab sechs Monaten ununterbrochener Arbeitsunfähigkeit, bei ärztlicher Prognose bereits nach sechs Wochen, für bis zu 24 Monate.
8. Was ist die Karrieregarantie und wann greift sie?
Die Karrieregarantie greift, sobald die reguläre Nachversicherungsgrenze ausgeschöpft ist. Angestellte dürfen bei Gehaltserhöhungen von mehr als 5 Prozent ihre BU-Rente im gleichen Verhältnis anheben, bis zur doppelten Nachversicherungsgrenze. Für Selbstständige gelten höhere Anforderungen mit Nachweis einer stabilen Gewinnsteigerung.
9. Welche BU Gesundheitsfragen stellt die LV1871 im Standardantrag?
Der Standardantrag fragt unter anderem Behandlungen der letzten 5 Jahre, Operationen der letzten 10 Jahre und Krebserkrankungen zeitlich unbegrenzt ab. Nicht anzugeben sind etwa akute Erkältungen, Zahnarztbesuche, Schwangerschaft und Impfungen. Der Fragenkatalog passt sich dynamisch an Alter, Beruf und Rentenhöhe an.
10. Was ist die Schnelle Leistung bei schwerer Krankheit?
Bei Nachweis einer Krebserkrankung, eines Herzinfarkts, Schlaganfalls, einer Querschnittslähmung oder eines vollständigen Sprach-, Seh- oder Hörverlusts zahlt die LV1871 die vereinbarte Rente für bis zu 18 Monate, ohne vollständige BU-Prüfung. Ein Facharztbericht genügt, die Entscheidung erfolgt innerhalb von fünf Arbeitstagen.
11. Welche Dynamikformen bietet die Berufsunfähigkeitsversicherung der LV1871?
Die Golden BU bietet fünf Dynamikformen, darunter die am Markt einzigartige Variante „Vorjahressumme“ mit Zinseszins-Effekt auf die Absicherungssumme. Die Beitragsdynamik ist bis 5 Prozent möglich und läuft auf Wunsch bis zum vertraglichen Endalter. Der Dynamik kann beliebig oft widersprochen werden, ohne das Erhöhungsrecht zu verlieren.
12. Was hat sich mit dem Update Januar 2026 geändert?
Zum 1. Januar 2026 wurden die Nachversicherungs- und Karrieregarantien in ein übersichtliches Clustersystem überführt und angehoben. Zusätzlich sanken die Prämien für Kammerberufe und MINT-Studierende um 5 bis 10 Prozent, die Versorgungswerk-Anrechnung beginnt erst ab 60.000 Euro Jahresrente und 5 Prozent Dynamik sind nun auch in der vereinfachten Risikoprüfung möglich.
13. Wie finanziell stabil ist die LV1871?
Die LV1871 ist ein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit ohne Aktionäre und gehört damit ihren Versicherungsnehmern. Sie weist eine Solvenzquote von über 400 Prozent auf und trägt seit 2005 durchgehend das Fitch-Rating A+ mit stabilem Ausblick. Kennzahlen sind allerdings stets eine Momentaufnahme und keine Garantie für die Zukunft.
14. Kann ich die Golden BU trotz Vorerkrankungen abschließen?
Eine Vorerkrankung führt nicht automatisch zur Ablehnung. Über eine anonyme Risikovoranfrage lässt sich das individuelle Risiko vorab prüfen, ohne dass ein Eintrag in der Hinweis- und Informationsdatei (HIS) entsteht. Ausgeheilte Erkrankungen fallen nach Ablauf der Abfragezeiträume zudem aus dem Fragenkatalog heraus.
15. Was unterscheidet die Performer Golden BU vom klassischen Tarif?
Die Performer Golden BU kombiniert den vollständigen BU-Schutz der Golden BU mit einer fondsgebundenen Anlagekomponente. Überschüsse fließen in Investmentfonds statt in die Beitragsreduzierung. Der BU-Schutz bleibt von der Fondsentwicklung vollständig entkoppelt und in jedem Szenario in voller Höhe bestehen.
16. Wie hoch kann die BU-Rente über die Nachversicherung steigen?
Die Nachversicherung ist je nach Beruf bis zu 4.000 Euro monatlich möglich, mit der Karrieregarantie bis zu 8.000 Euro. Seit dem Update 2026 gilt ein Clustersystem in Fünferschritten: Die Nachversicherungsgarantie steigt pro Cluster um 500 Euro, die Karrieregarantie um 1.000 Euro monatliche BU-Rente.
17. Warum reicht die gesetzliche Erwerbsminderungsrente nicht aus?
Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente nach SGB VI greift in vollem Umfang erst, wenn jemand weniger als drei Stunden täglich irgendeiner Tätigkeit nachgehen kann, unabhängig vom erlernten Beruf. Sie beträgt laut GDV in der Regel weniger als ein Drittel des letzten Bruttogehalts. Die private BU-Versicherung schließt diese Versorgungslücke.
18. Was sind die häufigsten Ursachen für Berufsunfähigkeit?
Die häufigste Einzelursache sind psychische Erkrankungen wie Depressionen, Burnout und Angststörungen mit rund 29 Prozent. Es folgen Erkrankungen des Bewegungsapparats und Krebs mit jeweils rund 18 Prozent. Berufsunfähigkeit trifft damit längst nicht nur körperlich arbeitende Menschen.
19. Welche Abfragezeiträume gelten bei den BU Gesundheitsfragen der LV1871?
Die LV1871 nutzt vier Zeiträume: 6 Monate für unbehandelte Beschwerden, 5 Jahre für ambulante ärztliche Behandlungen, 10 Jahre für Operationen und stationäre Aufenthalte sowie zeitlich unbegrenzt für Krebserkrankungen. Bei Operationen und ambulanten Behandlungen ist die LV1871 im Marktvergleich eher streng.
20. Lohnt sich eine unabhängige Beratung vor dem Abschluss?
Eine BU-Versicherung ist ein Vertrag über Jahrzehnte, weshalb die Auswahl sorgfältig erfolgen sollte. Eine unabhängige Maklerberatung vergleicht den Markt, bereitet die Gesundheitsfragen rechtssicher auf und kann anonyme Risikovoranfragen bei mehreren Anbietern gleichzeitig stellen. So lässt sich prüfen, ob die Golden BU der LV1871 tatsächlich die beste Lösung für Ihre Situation ist.